Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG-E), 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Dieser sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab dem 1.1.2028 vor. Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus weitere Änderungen vor, wie etwa die Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Bildungseinrichtungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe oder ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen.