Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG-E), 2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Dieser sah – neben weiteren Änderungen – die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab dem 1.1.2028 vor. Der vom Bundeskabinett am 12.8.2026 beschlossene Regierungsentwurf sieht dagegen lediglich eine Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit vor. Weiterhin beschlossen wurde insbesondere die Einführung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, die Entfristung des Verfahrenslotsen und das Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote bei Kindern und Jugendlichen sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen. Der Regierungsentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.