Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, 2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab dem 1.1.2028 vor. Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus die folgenden Änderungen vor:

  1. Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Bildungseinrichtungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe;
  2. Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen;
  3. Besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts;
  4. Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe;
  5. Bürokratieabbau und vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von UMA, zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit;
  6. Besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums.

Das DIJuF wird bis zum 16.4.2026 ausführlich zu dem Entwurf Stellung nehmen.