Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) – Regierungsentwurf
Am 16.9.2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht, mit dem insbesondere die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und der Kinder- und Jugendhilfe unter einem Dach, dh rechtlich einheitlich im SGB VIII realisiert werden soll (Inklusive Lösung).
Das IKJHG ist der dritte Schritt des Gesetzgebers, eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10.6.2021 in Kraft getreten ist, wurden erste Vorbereitungen der "Inklusiven Lösung" vorgenommen. Als zweiten Schritt wurde am 1.1.2024 die Funktion des Verfahrenslotsen eingeführt.
Das DIJuF hat zu dem Referentenentwurf eine ausführliche Stellungnahme und eine detaillierte Synopse erstellt.
Der Referentenentwurf wurde am 27.11.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet, nachdem er aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition nicht wie ursprünglich geplant am 6.11.2024 ins Kabinett eingebracht wurde. Das DIJuF hat zu dem Regierungsentwurf eine zusammenfassende Übersicht zu den wesentlichen Änderungen sowie eine ausführliche Synopse veröffentlicht.