Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) – Regierungsentwurf

Am 16.9.2024 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht, mit dem insbesondere die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und der Kinder- und Jugendhilfe unter einem Dach, dh rechtlich einheitlich im SGB VIII realisiert werden soll (Inklusive Lösung). Der Referentenentwurf wurde am 27.11.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das DIJuF hat zu dem Regierungsentwurf eine zusammenfassende Übersicht zu den wesentlichen Änderungen sowie eine ausführliche Synopse veröffentlicht. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition wurde der Regierungsentwurf nicht mehr in der verkürzten Legislaturperiode vom Bundestag beraten.