Junge Geflüchtete

Praxisgerechte Informationen und Materialien zu vielen rechtlichen und einigen fachlichen Fragen rund um das Jugendhilferecht, Asylverfahren und Aufenthaltsrecht für Vormund:innen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie Fachkräfte der Allgemeinen Sozialen Dienste

Sorgerechtsvollmachten

Bei der Ankunft von jungen Geflüchteten kommt es für die Frage der Inobhutnahme entscheidend auf das Vorliegen einer Sorgerechtsvollmacht der Begleitpersonen an:  

  • Bevor den jungen Menschen das Formular ausgehändigt wird, muss das Jugendamt die Voraussetzungen für eine Sorgerechtsvollmacht im konkreten Fall sorgfältig prüfen (s. DIJuF-Rechtsgutachten).
  • Für eine Sorgevollmacht muss die Begleitperson jederzeit Rücksprache mit den Eltern (Sorgeberechtigten) halten können. Ausnahme: gemeinsam sorgeberechtigte Eltern.   
  • Reicht die Vollmacht nicht aus (zB zur Vertretung im Asylverfahren), muss ein Verfahren zur Anordnung von Vormundschaft eingeleitet werden.
  • Die Begleitperson kann zum Vormund bestellt werden, wenn sie die erforderliche Eignung aufweist. 
  • Das DIJuF Vorlagen stellt Muster auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch und Russisch sowie Arabisch und Türkisch zur Verfügung. 
  • Fotokopien von Personaldokumenten der Eltern (Sorgeberechtigte, Vollmachtgeber) und Begleitperson (Bevollmächtigter) sind beizufügen.

Die zur Verfügung gestellten Vorlagen machen die Prüfung in jedem Einzelfall, ob die Sorgerechtsvollmacht wirksam ist oder weitere Maßnahmen erforderlich sind, nicht entbehrlich.

  • Asyl in Deutschland – Die Anhörung
    Der Film ist im Rahmen einer Initiative des Kölner Flüchtlingsrats e. V. und verschiedener Kölner Filmemacher:innen und Produzent:innen entstanden. Ziel ist es, Flüchtlinge darin zu unterstützen, zentrale Informationen für ihr Asylverfahren zu bekommen.