Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10.6.2021 in Kraft getreten ist, wurde der erste Schritt zu einem Inklusiven SGB VIII umgesetzt. Das DIJuF hat zum Gesetzgebungsverfahren ausführlich Stellung genommen, zusammenfassende Übersichten zu den wesentlichen Änderungen und detaillierte Synopsen erstellt.
In vier Fachgruppen zum KJSG, die das DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) zur Unterstützung des Umsetzungsprozesses des KJSG in den Jugendämtern initiiert hat, wurden Umsetzungshürden identifiziert und Lösungsansätze erabeitet. Die Fachgruppen setzen sich aus Fach- und Leitungskräften aus Jugendämtern aus ganz Deutschland zusammen.
Die umfangreichen FAQ beantworten rechtliche Fragen, die das KJSG in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aufwirft. Unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen, weitere Fragen an uns zu richten unter rechtsberatung@dijuf.de.