I. Sprechräume schaffen: Element „Verlässliche Ansprechpersonen, selbst gewählte Vertrauenspersonen“

Praxisbeispiele:

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Unterstützung und Hilfe – An wen Du dich wenden kannst, wenn Du Hilfe brauchst
TRÄGER
Landratsamt Esslingen
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Amt für Soziale Dienste und Psychologische Beratung
Martin Abel
E-Mail: abel.martin@lra-es.de, Telefon: 0711 3902-42974

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Schutzkonzept mit folgenden Bausteinen:
1. Beratung und Beteiligung der Pflegepersonen und des Kindes nach § 37b Abs. 1 S. 2 SGB VIII;
2. Sicherstellung der Beschwerdemöglichkeit nach § 37b Abs. 2 SGB VIII [passt auch zu III. Beschwerde];
3. Aufklärung über Rechte [passt auch zu II. Qualifizierte Informationen über Rechte].
TRÄGER
Jugendamt
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Baustein 1 (Beratung/Beteiligung von Pflegeperson und Kind):
- Grundsätzlich wird in allen Hilfeplangesprächen die Notwendigkeit zum Erarbeiten eines Schutzkonzepts
angesprochen, verbunden mit der Frage, wo die Beteiligten mögliche potenzielle Gefährdungen
sehen und wie darauf reagiert werden kann. Nimmt das Pflegekind am Hilfeplangespräch
teil, hat es die Möglichkeit, sich hierzu ebenfalls zu äußern. Nimmt es nicht teil, findet
grundsätzlich ein Einzelgespräch mit ihm statt, indem das Thema alters- und entwicklungsabhängig
angesprochen wird.
Durch die Implementierung dieser Frage im Hilfeplanverfahren ist es möglich, über die Forderung
des Gesetzgebers hinaus auch Sorgeberechtigte und sofern teilnehmend leibliche Eltern an der
Frage zu beteiligen.
Der*Die PKD-Mitarbeiter*in äußert sich zu der Frage im Anschluss ebenfalls.
Die Einbeziehung des*der Sorgeberechtigten erscheint uns erforderlich, weil wir davon ausgehen,
dass jedenfalls im Fall einer ernsthaften potenziellen Kindeswohlgefährdung die diesbezüglich notwendigen
Schritte nicht mehr Teil der Alltagssorge nach § 1688 BGB wären. Die Einbeziehung leiblicher
(auch nicht sorgeberechtigter) Eltern ermöglicht den Blick aus unterschiedlichen Perspektiven.
Das Ergebnis wird im Hilfeplanprotokoll dokumentiert.
Erfahrungen/Probleme:
- Aufgabe des PKD ist es, darauf zu achten, dass tatsächlich auch substanzielle potenzielle Kindeswohlgefährdungen
angesprochen werden. In manchen Hilfeplangesprächen tendieren Eltern
oder Pflegeeltern dazu, eher im Allgemeinen zu bleiben. Dabei sollten Gefährdungen im Einflussbereich
leiblicher Eltern und die erforderliche Reaktion hierauf ebenso berücksichtigt werden,
wie solche im Einflussbereich der Pflegeeltern.
- Neben eigentlichen Hilfeplangesprächen gibt es immer die Möglichkeit vertraulicher Beratungsgespräche
zwischen dem PKD und leiblichen Eltern, Pflegeeltern oder Pflegekindern. Es hat sich
(erwartungsgemäß) gezeigt, dass potenzielle Gefährdungen aus dem eigenen Einflussbereich
eher im vertraulichen Gespräch angesprochen werden. Inwieweit und in welcher Form dies im
Hilfeplanverfahren öffentlich gemacht wird und/oder ein Verfahren nach § 8a SGB VIII auslöst,
ist einzelfallabhängig.

Effekt:
- Das Jugendamt ist bereits bisher sensibel mit potenziellen Kindeswohlgefährdungen umgegangen.
Die Änderungen durch das KJSG führten nicht zu einer vermehrten Aufklärung über ansonsten
verborgen gebliebene Gefährdungen.
- Der Befürchtung, insbesondere die Zusammenarbeit mit Pflegeeltern könnte dadurch erschwert
werden, dass diese sich einem grundsätzlichen Misstrauen ausgesetzt fühlen, hat sich nicht bewahrheitet.
Neben der transparenten Aufklärung über alle Veränderungen nach dem KJSG und
der Information, dass es eine für alle Pflegeverhältnisse geltende gesetzliche Vorgabe gibt, ist
dies darauf zurückzuführen, dass die Pflegeeltern ebenso wie alle anderen Beteiligten bei der
Entwicklung des individuellen Schutzkonzepts einbezogen werden.
- Von den Beteiligten selbst werden eher Gefährdungstatbestände angesprochen, die nicht ihrem
unmittelbaren Einfluss unterliegen (zB Mobbing in der Schule, körperliche Übergriffe durch
Gleichaltrige, Alkohol- und/oder Drogenkonsum bei Jugendlichen etc).
- Die gewählte Form der Ansprache im Hilfeplanprozess ermöglicht es, Schutz vor Kindeswohlgefährdung
als gemeinsame Verantwortung herauszustellen. Es trägt dazu bei, ein gefühltes Gefälle
zwischen leiblichen Eltern, Pflegeeltern und Jugendamt zu verringern.
- In einigen Einzelfällen fühlten Pflegekinder sich ermutigt, problematisch empfundene Situationen
im Einzelkontakt mit dem*der PKD-Mitarbeiter*in im Anschluss an das Hilfeplangespräch „nachzubesprechen“.
- Indem Kindeswohlgefährdungen zum Inhalt des Hilfeplangesprächs gemacht werden, verändert
sich das Bewusstsein hierzu, was einen zusätzlichen präventiven Schutz ermöglicht.
Baustein 2 (Beschwerdemöglichkeit/Vertrauensperson):
- Kooperation mit der örtlichen Erziehungsberatungsstelle und der örtlichen Geschäftsstelle des
Kinderschutzbunds:
Beide Institutionen erklärten ihre Bereitschaft, als Beschwerdestelle iSd § 37b Abs. 2 SGB VIII
zur Verfügung zu stehen. Die Kontaktdaten dürfen über den als Anlage beigefügten Flyer zu Verfügung
gestellt werden. Über beide Institutionen ist eine niederschwellige auch gegenüber dem
Jugendamt vertrauliche Beratung ebenso möglich wie eine Beratung mit der Vereinbarung weiterer
Schritte, wie zB dem Kontakt zum PKD.
- Verteilung des beigefügten Flyers an alle Pflegekinder, die lesen können.
Neben den Kontaktdaten der og Institutionen findet sich dort noch die Nummer der anonymen
Telefonberatung sowie die E-Mail-Anschrift der Einrichtung www.krisenchat.de.
Somit eröffnet der Flyer alle denkbaren Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme, um Sorgen und
Nöte zu besprechen.
- Vertrauensperson: Entsprechend der bereits bekannten pp-Präsentation ermutigen wir anlässlich
von Hilfeplangesprächen alle Pflegekinder, eine zusätzliche Vertrauensperson zu ihren Pflegeeltern
und dem PKD zu benennen, an die sie sich im Fall von Sorgen und Nöten wenden würden.
Sofern es diese gibt, wird vereinbart, dass die Pflegekinder (abhängig von Alter und Entwicklungsstand
unterstützt durch die Pflegeeltern) diese zunächst selbst ansprechen. Ist dies erfolgt,
geben die Pflegekinder oder die Pflegeeltern dem PKD die Kontaktdaten weiter.

Handelt es sich um eine Vertrauensperson aus dem privaten Umfeld der Pflegefamilie, werden
die Kontaktdaten nicht im Hilfeplanprotokoll erscheinen. Es wird aber vermerkt, dass es diese
Vertrauensperson gibt. Handelt es sich um eine Vertrauensperson, die das Pflegkind in einem institutionellen
Zusammenhang kennt, können die Institution und der Zusammenhang auch im Hilfeplanprotokoll
genannt werden (zB Schulsozialarbeiterin, Leiterin eines Jugendheims).
Vereinbart wird, dass ein Kontakt zwischen Vertrauensperson und PKD nur auf Initiative der Vertrauensperson
oder des Pflegekindes hergestellt wird.
Um eine gewisse Verbindlichkeit zu erreichen, wird abweichend hiervon ein Telefonat zwischen
PKD und Vertrauensperson anlässlich des nächsten Hilfeplangesprächs vereinbart. In diesem
kann die Vertrauensperson erklären, ob sie sich nach wie vor in dieser Rolle fühlt.
Das Pflegekind wird ermutigt, sich eine erwachsene Vertrauensperson zu suchen, damit diese
ggf. auch in „Erwachsenensprache“ Interessen des Pflegekindes vertreten kann.
Erfahrungen/Probleme:
- In der Kommunikation nach außen vermeiden wir die Reduktion des Angebots auf die im Gesetz
formulierte Beschwerdemöglichkeit. Wir möchten Pflegekinder grundsätzlich in allen Angelegenheiten
ernst nehmen und fassen deshalb das Angebot mit der im Flyer genannten Ansprache
weiter. Diese schließt die Möglichkeit der Beschwerde ein.
- Pflegekinder erwarten einerseits eine Akzeptanz ihres pflegekinderspezifischen Lebenslaufs. Sie
möchten aber nicht hierauf reduziert werden. Deshalb fanden wir die Allgemeinzuständigkeit der
im Flyer genannten Institutionen hilfreich. Insbesondere die Einrichtung „Krisenchat“ präsentiert
sich im Internet als für alle denkbaren Sorgen und Nöte Jugendlicher offen und verwendet eine
Sprache, die verstanden wird.
- Die Idee, sich eine Vertrauensperson zu suchen, wird inzwischen von einem großen Teil der Pflegekinder
aufgegriffen, wobei die Präsentation gegenüber dem PKD unterschiedlich intensiv erfolgt.
- In bisher einem Fall wurde die Vertrauensperson auch aktiv zur Zusammenarbeit mit dem PKD
genutzt. In mehreren Fällen berichteten Pflegekinder vom Kontakt und entsprechenden Gesprächen/
Hilfen durch ihre Vertrauenspersonen bei verschiedenen Problemen ohne unmittelbaren
Bezug zum PKD. Da es eine Vertrauensperson ist, kann man unterstellen, dass es diese Kontakte
auch ohne Intervention des PKD gegeben hätte.
- Es stellt sich als sehr bunt und vielfältig heraus, wer jeweils als Vertrauensperson benannt wird.
Dies können Personen sein, die ebenfalls im beruflichen Kontext mit dem Pflegekind zu tun haben
(zB Schulsozialarbeiterin, Leiterin im Jugendzentrum, SPFH-Fachkraft, gerichtlich bestellte
Ergänzungspflegerin). Häufiger sind es Personen aus dem privaten sozialen Nahbereich (zB Verwandte
aus der Pflegefamilie, Nachbar*innen, Mutter des besten Freunds).
- Das Konzept „Vertrauensperson“ und die Gewährleistung von institutionellen Pflegekindunabhängigen
Beschwerdestellen werden nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung angesehen.
Zugang zu einer Institution oder Person ohne bereits vorhandene Bindung werden Pflegekinder
erst mit fortgeschrittenem Alter und entsprechendem Entwicklungsstand, also in oder jenseits
der Pubertät finden. Nur diese (im Flyer genannten) Institutionen können gegenüber dem

Jugendamt jedoch iSd § 37b Abs. 2 SGB VIII garantieren, als Beschwerdestelle zur Verfügung zu
stehen. Vom Pflegekind selbst genannte beruflich tätige Vertrauenspersonen können dies nur
bedingt. Vertrauenspersonen aus dem sozialen Nahbereich und der Verwandtschaft können
diesbezüglich nicht in die Pflicht genommen werden. Der Kontakt bleibt insofern unverbindlich.
Durch das Vorhalten beider Angebote nebeneinander kann somit dem gesetzlichen Auftrag
Rechnung getragen und es können schon kleinere Kinder erreicht werden.
Effekt:
- Der Flyer ist ein Entwurf, der noch nicht veröffentlicht wurde. Deshalb gibt es noch keine praktischen
Erfahrungen.
- Die Annahme des Konzepts „Vertrauensperson“ ist so unterschiedlich wie die Lebenssituation
der betreuten Pflegekinder.
Ein Teil von ihnen benennt keine Vertrauensperson und äußert, diese auch nicht zu brauchen. Ein
Teil kann sehr spontan schon jemanden benennen, ein weiterer nach einer Bedenkzeit von einigen
Wochen/Monaten. Insgesamt verfügen inzwischen so viele Pflegekinder über eine Vertrauensperson,
dass es lohnend ist, das Konzept weiterzuführen.
- Tatsächlich genutzt wird die Vertrauensperson nur in wenigen Fällen. Eine andere Entwicklung
wäre überraschend gewesen und ein Hinweis darauf, dass es vorher ein maßgebliches Betreuungsdefizit
gegeben hätte. In einem Fall fällt der Vertrauensperson gerade eine wichtige Rolle
bei der Problemlösung zu.
- Die Vertrauensperson ist Teil des Netzwerks, das sich idealerweise um das Pflegekind herum
bildet.
- Auch wenn die Vertrauensperson nicht unmittelbar genutzt wird, hat sie eine Sicherheit schaffende
Funktion. Das Pflegekind erlebt sich im günstigen Fall, alltagsbezogen als Subjekt und
nicht als Objekt ernst genommen zu werden.
Einige Pflegekinder sprechen dies auch aus, Natalie, 14 Jahre: „Da hat sich die Regierung ja mal
was Gutes einfallen lassen.“
- Auch ein noch so durchdachtes Schutzkonzept kann traumatisierende Kindeswohlgefährdungen
wie zB Gewalthandlungen oder sexuellen Missbrauch nicht ausschließen. Die schädigende Wirkung
eines Traumas ist maßgeblich davon abhängig, wie stark das subjektive Gefühl der Schutzlosigkeit
ist. Insofern kann die Information aus dem Flyer oder das Vorhandensein einer Vertrauensperson
allein durch die Verfügbarkeit der Information zum Schutz beitragen.
- Dementsprechend ist auch nicht auszuschließen, dass Kindeswohlgefährdungen von Pflegekindern
zu staatsanwaltlichen Ermittlungen auch im Jugendamt führen. Sollte der gesetzliche Auftrag
zur Umsetzung eines Schutzkonzepts nicht erfüllt worden sein, wird dies möglicherweise zur
Annahme einer unterlassenen Hilfeleistung mit den entsprechenden Konsequenzen führen.
Baustein 3:
Information der Pflegekinder über ihre Rechte:
- Broschüre: „Deine Rechte“ von ForsterCare. Wir verwenden die inzwischen gut bekannte und
kostenlos aus dem Internet zu beziehende Broschüre zur Aufklärung der älteren Pflegekinder

etwa ab der dritten bis vierten Grundschulklasse, jeweils abhängig vom persönlichen Entwicklungsstand.
IdR nutzen wir die Einzelgespräche mit dem Pflegekind anlässlich der Hilfeplantermine
zu einem Gespräch über die betreffenden Kinderrechte und übergeben die Broschüre. Das
verläuft bisher vollkommen unproblematisch und auch seitens der Pflegekinder unaufgeregt. Es
hat sich herausgestellt, dass es erforderlich ist, die Pflegeeltern vorab hierüber zu informieren.
Einige Pflegeeltern bitten um den entsprechenden Link im Internet, weil sie sich die Broschüre
vorab anschauen wollen.
- Gespräch mit Kindern ab dem Kindergartenalter über Kinderrechte. Für kleinere Kinder ist die
Broschüre nicht geeignet. Alternativ haben wir ein Gesprächskonzept entwickelt und inzwischen
mehrmals ausprobiert. Mithilfe von Playmobilfiguren werden unterschiedliche Familiensituationen
einer Pflegefamilie oder einer leiblichen Familie und einer Pflegefamilie gestellt. Diese stellen
jeweils Szenen dar, in denen Erwachsene bestimmte Dinge für (Pflege-)Kinder machen müssen
oder bestimmte Dinge mit (Pflege-)Kindern nicht machen dürfen.
Erfahrungen/Probleme:
- Die Vorstellung von eigenen Rechten ist für kleine Kinder noch abstrakt; die Vorstellung, dass
Erwachsene für Kinder bestimmte Dinge machen müssen bzw. nicht machen dürfen, allerdings
vertraut. Insofern funktionierte das Gespräch mit diesem Inhalt besser.
- Die Möglichkeit, Kinderrechte über einzelne gestellte Familienszenen zu erklären, ermöglicht es,
dabei auch auf die subjektive Lebenssituation des Pflegekindes einzugehen.
- Das Medium über Playmobilfiguren ist nicht so konfrontativ, wie es die direkte Ansprache wäre.
Es gelang bisher ganz gut, auch über schlimme Dinge wie das Recht auf Schutz vor sexuellen
Übergriffen oder das Recht auf Schutz vor Gewalt zu sprechen, ohne Angst auszulösen.
- Ein Gespräch über Kinderrechte bleibt nicht langfristig in Erinnerung. Ein Konzept, wie wir kleine
Kinder dauerhaft an das Bewusstsein heranführen, Träger eigener Rechte zu sein, haben wir aktuell
noch nicht.
FINANZIERUNG
kostenfrei bzw. geringe Druckkosten für den Flyer
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
˗ Kinderschutzbund Erkelenz
˗ Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche, Caritasverband Erkelenz
ANSPRECHPERSONEN UND KONTAKT
Stadtverwaltung
Jugendamt
Peter Müller oder Julia Lowis
E-Mail: peter.mueller@erkelenz.de oder julia.lowis@erkelenz.de, Telefon: 02431 85-320 oder -350

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Hilfeplanvorbereitung Fragebogen Kinder
TRÄGER
Landratsamt Esslingen, Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Beispiel für ein Beteiligungsformat: Die Pflegekinder werden mit diesem Fragebogen im Vorfeld des
Hilfeplangesprächs beteiligt. Die Vertrauensperson ist neu eingebaut worden.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Beteiligungsbögen für Kinder und Jugendliche gibt es im Landkreis Esslingen bei allen Hilfen zur
Erziehung schon seit über zehn Jahren. In einem Inhouse-Seminar wurden die Bögen gemeinsam
vom öffentlichen und den freien Jugendhilfeträgern gemeinsam erarbeitet.
FINANZIERUNG
kostenneutral
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
Pflegeeltern, Amtsvormundschaft (Abteilung Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften
[BPV])
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Amt für Soziale Dienste und Psychologische Beratung
Martin Abel
E-Mail: abel.martin@lra-es.de, Telefon: 0711 3902-42974

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Hilfeplanvorbereitung Fragebogen Jugendliche
TRÄGER
Landratsamt Esslingen, Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Beispiel für ein Beteiligungsformat: Die Pflegekinder werden mit diesem Fragebogen im Vorfeld des
Hilfeplangesprächs beteiligt. Die Vertrauensperson ist neu eingebaut worden.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Beteiligungsbögen für Jugendliche gibt es im Landkreis Esslingen bei allen Hilfen zur Erziehung
schon seit über zehn Jahren. In einem Inhouse-Seminar wurden die Bögen gemeinsam vom öffentlichen
und den freien Jugendhilfeträgern gemeinsam erarbeitet.
FINANZIERUNG
kostenneutral
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
Pflegeeltern, Amtsvormundschaft (Abteilung Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften
[BPV])
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Amt für Soziale Dienste und Psychologische Beratung
Martin Abel
E-Mail: abel.martin@lra-es.de, Telefon: 0711 3902-42974

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Entwicklungsbericht Pflegeeltern
TRÄGER
Landratsamt Esslingen, Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Angelegt an unser Sachbearbeitungsprogramm „Prosoz Open Web” werden die relevanten Themen
im Vorfeld des Hilfeplangesprächs von den Pflegeeltern abgefragt. Auch hier sind die Schwerpunkte,
die durch das KJSG gesetzt werden, zumindest zT eingebaut (Vertrauensperson, Kontakt zur Herkunftsfamilie
etc).
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Diese intensive Beteiligung der Pflegeeltern im Vorfeld des Hilfeplangesprächs wurde bisher in
anderer Form durchgeführt.
FINANZIERUNG
kostenneutral
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
Pflegeeltern, Amtsvormundschaft (Abteilung Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften
[BPV])
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Amt für Soziale Dienste und Psychologische Beratung
Martin Abel
E-Mail: abel.martin@lra-es.de, Telefon: 0711 3902-42974

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Vorbereitung auf Hilfeplangespräche
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Mithilfe der Vorbereitungsbögen sollen Pflegekinder und Pflegeeltern sich auf ein Hilfeplangespräch
vorbereiten können: Pflegekinder können beschreiben oder ankreuzen, wie es ihnen geht;
Pflegeeltern erhalten anhand von Fragestellungen die Möglichkeit, die letzten Monate mit dem
Pflegekind zu reflektieren, Entwicklungen aufzuzeigen, Probleme zu beschreiben, aktuelle Entwicklungsberichte
von weiteren Beteiligten einzureichen (zB Frühförderstelle oder Kita). Die Kolleg*
innen des PKD können sich anhand der Vorbereitungsbögen gut auf das Hilfeplangespräch vorbereiten.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Das Angebot der Vorbereitung für Kinder gibt es seit acht Jahren; das Angebot der Vorbereitung für
Pflegeeltern gibt es seit sechs Jahren. Neu ist ein Vorbereitungsbogen für Eltern.
Der zeitliche Aufwand für das Ausfüllen des Vorbereitungsbogens für Pflegeeltern wird auf eine
Std. geschätzt. Die Auswertung des Bogens und die Vorbereitung des Hilfeplangesprächs vonseiten
des PKD wird auf 30 Min. geschätzt.
Das Angebot ist wiederkehrend und nicht zeitlich befristet.
FINANZIERUNG
Es entstehen keine Kosten.
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
Pflegekinder und Pflegefamilien, hinzugekommen sind nun die Eltern.
In Einzelfällen pädagogische Fachkräfte, die die Familien begleiten.
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Stadt Kleve
Jugendamt
Elke Laukens
E-Mail: elke.laukens@kleve.de

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Vorlage für ein Hilfeplanprotokoll in Bezug auf Pflegekinderhilfe für die Hilfe gem. § 33 SGB VIII,
§ 35a Abs. 2 SGB VIII oder eine Hilfe gem. § 41 iVm § 33 SGB VIII
TRÄGER
Öffentlicher Jugendhilfeträger
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Die Vorlage dient zur Erstellung des Hilfeplanprotokolls der og Hilfen.
Außerdem gibt sie die Themen des Hilfeplangesprächs vor.
Bei den Hilfen gem. § 33 bzw. § 35a Abs.2 SGB VIII werden die einzelnen Punkte, die die Hilfen für
junge Volljährige betreffen, nicht berücksichtigt und tauchen im fertigen Hilfeplanprotokoll auch
nicht auf.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Der Erstellung des Hilfeplanprotokolls dauert idR zwischen eineinhalb und zwei Std.
Der Erstellung des Hilfeplans geht natürlich noch das Hilfepangespräch voraus.
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
Die Beteiligten am Hilfeplanverfahren wie Herkunftseltern, Pflegeeltern Therapeut*innen usw.
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Landkreis Limburg-Weilburg
Amt für Jugend, Schule und Familie
Pflegekinderfachdienst
Ute Leitzbach-Becker
E-Mail: u.leitzbach-becker@limburg-weilburg.de, Telefon: 06431 296-358

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Entwicklungsbericht für das Pflegekind
TRÄGER
Landratsamt Mühldorf a. Inn, Amt für Jugend und Familie, Pflegekinderdienst
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Vorlage „Entwicklungsbericht für das Pflegekind”:
Neben dem Entwicklungsberichtsbogen, den die Pflegeeltern in Vorbereitung auf ein anstehendes
Hilfeplangespräch ausfüllen, wurde ein extra Entwicklungsberichtsbogen für das Pflegekind entworfen.
Der ursprüngliche Entwicklungsberichtsbogen für das Pflegekind wurde mit Unterstützung
einer Semesterpraktikantin gemeinsam unter aktiver Einbeziehung ausgewählter Pflegekinder überarbeitet.
Je nach Alter und Entwicklung des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljährigen wird der Bogen dem
Pflegekind ausgehändigt mit der Bitte, diesen auszufüllen.
Sollte ein Pflegekind anstelle des Ausfüllens des Entwicklungsberichts lieber ein persönliches Gespräch
mit dem*der PKD-Mitarbeiter*in wünschen, ist dies natürlich auch immer möglich.
 So soll insbesondere dem rechtlichen Aspekt „stärkere Einbeziehung des Kindes” (Schutzkonzept)
Rechnung getragen werden.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Der Entwicklungsberichtsbogen für das Pflegekind wird bereits seit mehreren Jahren im PKD Mühldorf
a. Inn eingesetzt.
Im Winter 2020 wurde die Vorlage mit Unterstützung einer Semesterpraktikantin gemeinsam unter
aktiver Einbeziehung ausgewählter Pflegekinder überarbeitet.
FINANZIERUNG
AJF Mühldorf a. Inn
WICHTIGE KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
˗ Semesterpraktikant*in
˗ Pflegekinder
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Landratsamt Mühldorf a. Inn
Amt für Jugend und Familie
Pflegekinderdienst
Eva Obermaier
E-Mail: eva.obermaier@lra-mue.de, Telefon: 08631 699-494

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Geburtstagskarten für Pflegekinder
TRÄGER
Öffentlicher Träger
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Alle Pflegekinder erhalten jedes Jahr zu ihrem Geburtstag eine Geburtstagskarte inkl. einer kleinen
Süßigkeit (zB Gummibärchen oÄ) und einer Visitenkarte der zuständigen Fachkraft.
Jede Fachkraft führt eine Geburtstagsliste über „ihre“ Pflegekinder.
Die Geburtstagskarten sind durch uns selbst gestaltet und können immer abgestimmt auf das Alter
aus dem Laufwerk geholt und gedruckt werden.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Das Angebot ist wiederkehrend. Pro Karte braucht es ca. fünf bis zehn Min. Die Vorbereitung der
Geburtstagskarten inkl. Aussuchen passender Bilder und Schreiben eines Texts dauert ca. drei Std.
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Ruth Bär, Fachbereichtsleiterin
E-Mail: r.baer@rems-murr-kreis.de

Praxisbeispiel

NAME DER IDEE/AKTION/KONZEPT/ANGEBOT ODER DER MATERIALIEN/VORLAGEN
Visitenkarten für Pflegekinder
TRÄGER
Pflegekinderfachdienst des Kreisjugendamts Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
KURZBESCHREIBUNG DER AKTION/ANGEBOT/MATERIAL
Die Buntstifte und die Visitenkarte werden immer wieder an Pflegekinder im Alter zwischen vier bis
zwölf Jahren übergeben. Die Kinder erhalten eine Visitenkarte von ihrem*ihrer Sachbearbeiter*in
vom Pflegekinderfachdienst, die kindlich gestaltet ist. Ziel des Angebots ist, dass Pflegekinder die
Kontaktdaten ihres*ihrer Sachbearbeiter*in haben und sich vertrauensvoll dorthin wenden können,
ohne ihre Pflegeeltern vorher nach den Kontaktdaten fragen zu müssen. Die Visitenkarten werden
zusammen mit einer Packung Buntstifte von dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in an das Pflegekind
persönlich übergeben, sodass auch im persönlichen Kontakt noch einmal erklärt werden kann,
dass sich das Pflegekind jederzeit an die Person wenden kann.
LAUFZEIT UND GESCHÄTZTER ZEITLICHER AUFWAND
Das Angebot besteht seit 2019 und ist wiederkehrend. Der zeitliche Aufwand (inkl. persönlicher
Übergabe an das Pflegekind) beträgt ca. zwei Std.
FINANZIERUNG
Spenden von einem Stiftehersteller (Buntstifte) und Landratsamt (Druck Visitenkarten)
ANSPRECHPERSON UND KONTAKT
Alexandra Endreß
E-Mail: alexandra.endress@kreis-nea.de, Telefon: 09161 92-2531