Verfahrenslotse

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10.6.2021 in Kraft getreten ist, wurden erste Vorbereitungen der "Inklusiven Lösung" vorgenommen. Als zweiten Schritt wurde am 1.1.2024 die Funktion des Verfahrenslotsen eingeführt. § 10b SGB VIII verpflichtet die Jugendämter, die dort umschriebenen Aufgaben als Verfahrenslotse zu erfüllen. Die Materialien, insbesondere das "Positionspapier zum Verfahrenslotsen – § 10b SGB VIII", sollen einen Beitrag zur Umsetzungsdiskussion leisten.