Verfahrenslotse

Zum 1.1.2024 tritt § 10b SGB VIII in Kraft, der die Jugendämter verpflichtet, die dort umschriebenen Aufgaben als Verfahrenslotse zu erfüllen. Die Materialien, insbesondere das "Positionspapier zum Verfahrenslotsen – § 10b SGB VIII", sollen – gerade auch im Hinblick auf vielerorts bestehende Bestrebungen zur Schaffung von Verfahrenslotsenstellen bereits vor 2024 – einen Beitrag zur aktuellen Umsetzungsdiskussion leisten.