Verfahrenslotse

Am 1.1.2024 ist § 10b SGB VIII in Kraft getreten, der die Jugendämter verpflichtet, die dort umschriebenen Aufgaben als Verfahrenslotse zu erfüllen. Die Materialien, insbesondere das "Positionspapier zum Verfahrenslotsen – § 10b SGB VIII", sollen einen Beitrag zur aktuellen Umsetzungsdiskussion leisten.

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