Ganztagesbetreuung: Länder rufen Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25.6.2021 zum Ganztagsförderungsgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz überarbeiten. Grund für die Anrufung war die Finanzierung des Ganztagsanspruchs, da die Verwendung bestimmter Mittel an die einhergehende zusätzliche Schaffung von Bildungs- und Betreuungsplätzen oder räumliche Kapazitäten geknüpft sei. Das Interesse der Länder, die bereits in der Vergangenheit eine hohe Betreuungsquote erreicht haben, liege teilweise jedoch mehr auf der qualitativen Verbesserung der Betreuungssituation (Meldung vom 25.6.2021).