DIJuF-Stellungnahme zum Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Das BMFSFJ hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufhebt. Damit können junge Menschen nun vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen. Das DIJuF begrüßt in seiner Stellungnahme die Abschaffung der Kostenheranziehung und regt weiter die Entlastung auch von jungen Menschen, die Ausbildungsgeld gem. § 122 SGB III bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, an.

 

Ergänzung am 13.7.2022:

Das Bundeskabinett hat am 13.7.2022 den vom BMFSFJ vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe gebilligt.