Neuer Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Die Bundesregierung hat einen "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts" vorgelegt, mit welchem ua die Regelung des § 25a AufenthG, dem Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, geändert werden soll. Zum einen ist geplant, die sog. Voraufenthaltszeiten für die Aufenthaltsgewährung von vier auf drei Jahre herabzusenken, zum anderen wird das Alter, bis zu welchem diese Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, von 21 auf 27 Jahre hochgesetzt.