Empfehlungen zur Umsetzung des KJSG in den Jugendämtern

Die Fachgruppe "Kooperation im Kinderschutz", die das DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) zur Begleitung der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in den Jugendämtern gegründet hat, hat in einem gemeinsamen Prozess Empfehlungen zur Umsetzung der Neuregelungen im Kinderschutz erarbeitet. Die Fachgruppe setzt sich aus rd. 25 Fach- und Leitungskräften aus Jugendämtern aus ganz Deutschland zusammen. In einem parallelen Prozess wurden die Arbeitsergebnisse der Fachgruppe von einer Resonanzgruppe, bestehend aus ebenfalls 25 Jugendamtsvertreter*innen, reflektiert und ergänzt.

Die Empfehlungen umfassen Hinweise zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung der Neuregelungen in der Praxis, rechtliche Erläuterungen sowie einen kurzen fachpolitischen Ausblick.  

  • § 8a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB VIII – Beteiligung von Berufsgeheimnisträger*innen an der Gefährdungseinschätzung
  • § 4 Abs. 4 KKG – Rückmeldung an Berufsgeheimnisträger*innen, die das Jugendamt wegen gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung informiert haben
  • § 50 Abs. 2 S. 2–6 SGB VIII – Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren
  • § 5 KKG – Mitteilungen der Strafverfolgungsbehörde oder des Gerichts an das Jugendamt wegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

Die Empfehlungen der Fachgruppen "Inklusive Kinder- und Jugendhilfe", "Weiterdenken in der Pflegekinderhilfe" und "Die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG" folgen demnächst.