Wie sind Kinderbonus sowie Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss im Rahmen der Kostenbeteiligung gem. §§ 91 ff. SGB VIII zu berücksichtigen?

Das DIJuF beschäftigt sich mit der Frage, wie die im Zusammenhang mit der Energiekrise gewährten Sonderzahlungen, konkret der im Juli 2022 gewährte Kinderbonus sowie die Energiepreispauschale iHv 300 EUR, welche ab 1.9.2022 an Arbeitnehmer*innen mit dem Lohn automatisch ausbezahlt wird, und der einmalige Heizkostenzuschuss bei der Kostenheranziehung gem. §§ 91 ff. SGB VIII zu bewerten sind.