Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung tritt zum 1.1.2023 in Kraft – Synopse

Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt und das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe damit endgültig auf den Weg gebracht: Zum 1.1.2023 tritt es in Kraft. Junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatten und Lebenspartner können damit vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen.

Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die wir mit ihrer freundlichen Genehmigung hier veröffentlichen dürfen.