Redaktioneller Fehler: Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Im Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. 2022 I Nr. 56 vom 28.12.2022, 2824), das zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist, heißt es:

"In § 93 Absatz 1 Satz 2 wird vor dem Punkt am Ende folgender Halbsatz eingefügt: [...]."

Richtigerweise müsste der Halbsatz jedoch an § 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII angefügt werden, da dort der Einsatz zweckgleicher Leistungen geregelt ist (so, wie dies auch im Entwurf enthalten war, BT- Drs. 20/4371, 3).

Dem DIJuF wurde auf Nachfrage durch das BMFSFJ bestätigt, dass es sich bei der Nennung des Satzes 2 um einen redaktionellen Fehler handelt, der im Verkündungsverfahren geschehen ist. Die Berichtigung im Rahmen eines Berichtigungsverfahrens wird bereits vorbereitet.

Das Gesetz ist daher so anzuwenden, als stünde der neue Halbsatz angefügt an § 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII.