DIJuF-Rechtsgutachten zur Unterbringungsmöglichkeit von UMA nach § 13 Abs. 3 SGB VIII
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) wird in der Praxis zunehmend als Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII erbracht. Zur Begründung wird angeführt, eine stationäre Hilfe zur Erziehung nach §§ 27, 34 SGB VIII sei aufgrund des geringen pädagogischen Bedarfs nicht erforderlich. Das unten stehende DIJuF-Rechtsgutachten prüft, unter welchen Voraussetzungen eine solche Unterbringung rechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen sich auf die Betriebserlaubnispflicht ergeben.