Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG Landesjugendämter) hat Empfehlungen zur Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII nach dem Wegfall der Heranziehung junger Menschen in ihrer 5., neu bearbeiteten Fassung vorgelegt. Die Empfehlungen sind rückwirkend ab 1.1.2023 anzuwenden.