Entwurf Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz
Brandenburg hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg – Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG)" veröffentlicht.
Das neue Gesetz, das das "Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG)" ablösen soll, setzt die landesrechtlichen Änderungen durch das KJSG (ua hinsichtlich der Ombudsstellen [§ 9a SGB VIII], der Verfahrenslots:innen [§ 10b SGB VIII], des Anspruchs auf Notbetreuung [§ 20 SGB VIII] und der Nachbetreuung [§ 41a SGB VIII]) um und bringt das im Koalitionsvertrag verabredete Kinderschutzgesetz für das Land Brandenburg auf den Weg, in dem einheitliche Standards festgeschrieben und das Kindeswohl im Mittelpunkt gestellt werden sollen.