Synopse zum SGB VIII zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

DIJuF-Synopse

Am 12.5.2021 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft. Das DIJuF hat seine Synopse zu den Neuregelungen im SGB VIII auf Grundlage der verkündeten Fassung aktualisiert. Wesentliche Änderungen sieht das Gesetz zB bei der Vorschlagspflicht des Jugendamts (vgl. § 53 Abs. 2 SGB VIII nF) oder in Bezug auf die ausdrückliche gesetzliche Vorgabe zur funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben der Vormundschaft von den übrigen Aufgaben des Jugendamts (§ 55 Abs. 5 SGB VIII nF) vor. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. hat eine Synopse zu Änderungen des BGB erstellt.