Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Die jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) herausgegebenen Empfehlungen für die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege wurden am 19.9.23 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet. Diesen Empfehlungen ging in den Sommermonaten eine Arbeitsgruppe (AG) voraus, dessen Mitglieder aus Praxis und Forschung – unter ihnen Vanessa Brackmann aus dem DIJuF – die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Empfehlungen dahingehend überprüft hatten, ob diese weiterhin geeignet sind, die Ausgaben und das Engagement von Pflegeeltern angemessen zu würdigen. Die AG kam ua zu dem Ergebnis, dass es einer deutlichen Erhöhung des Erziehungsbeitrags gem. § 39 SGB VIII auf 420 EUR (von derzeit 275 EUR) bedarf. Als weiterer wichtiger Punkt wird in den Empfehlungen in Bezug auf den vorgeschlagenen Pauschalbetrag für die Alterssicherung der Pflegeeltern darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Untergrenze handelt, sodass bei höheren nachgewiesenen Aufwendungen ein höherer hälftiger Erstattungsbeitrag angemessen sein kann.