Kindergrundsicherung: Verbändeanhörung und Beschluss des Bundeskabinetts

An der Anhörung der Verbände des BMFSFJ zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen vom 30.8.2023 hat für das DIJuF Petra Birnstengel online teilgenommen. Die schwierige politische Lage wurde deutlich und viel Kritik geäußert. Birnstengel wies darauf hin, dass es im Entwurf keine Regelung für die Situation getrennter Eltern zur Durchsetzung des Vorrangs der Barunterhaltspflicht gibt, wenn der Kinderzusatzbetrag gezahlt wird. In der aktualisierten Fassung des BKG-E, die am 27.9.2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist dies nun in § 19 geregelt.