SFK 3-Aufruf: Weiterführung der Reform des Unterhaltsrechts jetzt!
Die SFK 3 "Unterhalts-, Unterhaltsvorschuss- und Abstammungsrecht" des DIJuF hat kein Verständnis für das Ausbleiben der im Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode angekündigten Unterhaltsrechtsreform und ruft auf, endlich den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zu gehen. Im August 2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts. Diese Vorschläge wurden in der Literatur umfassend diskutiert und haben den großen Bedarf einer Anpassung des Unterhaltsrechts an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse aufgezeigt. Ein Referentenentwurf liegt bis heute jedoch nicht vor. Die SFK 3 hatte bereits im April 2022 einen Aufruf zur Reformierung des Unterhaltsrechts veröffentlicht (JAmt 2022, 192).
Der Reformbedarf für ein Alleinvertretungsrecht bei gemeinsamer Sorge (noch) verheirateter Eltern besteht weiterhin trotz der aktuellen Entscheidung des BGH in Sachen XII ZB 459/23. Mit seinem Beschluss vom 10.4.2024 hat der BGH entschieden, dass nicht (mehr) verheiratete, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen, gegen den jeweils anderen Elternteil im Namen der Kinder Unterhaltsansprüche geltend machen können. Nach bisheriger Rechtsprechung war hierfür entweder eine gerichtliche Entscheidung nach § 1628 BGB oder die Bestellung einer Ergänzungspfleger:in für die Anspruchsdurchsetzung erforderlich.
Der Aufruf zur Weiterführung der Unterhaltsrechtsreform wurde im Nachgang zur Sitzung der SFK 3 am 13.5.2024 verfasst. Diese fand im Online-Format das erste Mal unter Leitung der neuen Vorsitzenden Nicole Siebert und Rolf Sievertsen statt. Auf der Tagesordnung standen neben dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft die Eckpunktepapiere zur Reform des Abstammungs- und Unterhaltsrechts.