Update: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Die Bundesregierung hat am 12.6.2024 den gemeinsamen Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, effektiver zu verhindern, dass Kinder durch falsche Väter instrumentalisiert und durch missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft Aufenthaltsrechte und Sozialleistungen erschlichen werden.

Zukünftig ist in allen Fällen, in denen durch eine Vaterschaftsanerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen wird und die leibliche Abstammung nicht nachgewiesen ist, die Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam. Bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben wird die Anerkennung der Vaterschaft zurückgenommen. Falsche oder unvollständige Angaben haben zudem künftig strafrechtliche Folgen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Das DIJuF hat Hinweise zum RefE verfasst und insbesondere beim behördlichen Ablauf Verbesserungspotenzial aufgezeigt.