DIJuF-Stellungnahme zu den aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Bereich UMA
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer (UMA) vorzulegen (§ 42e SGB VIII). In Vorbereitung des Berichts für 2024 hat das BMFSFJ auch das DIJuF um eine Stellungnahme zur Lage der UMA gebeten.
Die Stellungnahme stellt die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Bereich UMA und junge Volljährige dar, denen das Institut im Rahmen seiner Rechtsberatung begegnet. Grundlage sind insbesondere die Schilderungen von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe in den Rechtsanfragen an das DIJuF und im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen. Zu den aufgegriffenen Themen zählen ua die unterschiedlichen Alterseinschätzungen von UMA durch das Jugendamt und die Familiengerichte, die fehlende unabhängige Interessenvertretung von UMA oder der Mangel an Unterbringungsplätzen.