Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren vorgelegt. Neben der Einführung eines Wahlgerichtsstands zugunsten gewaltbetroffener Personen sieht der Referentenentwurf vor, dass Gerichte in Kindschaftssachen mit Gewaltbetroffenheit auch den Schutzbedarf von Kindern und des gewaltbetroffenen Elternteils ermitteln müssen. Des Weiteren soll die Vergütung für Verfahrensbeistände angepasst und ihre Stellung im Verfahren gestärkt werden. Zudem werden notwendige Anpassungen in den Verfahrensvorschriften der Familien-, Versorgungsausgleichs- und Nachlasssachen vorgeschlagen.
Zusätzlich möchte das BMJ zukünftig klarstellen, dass das Familiengericht den Umgang beschränken oder ausschließen kann, um eine konkrete Gefährdung des gewaltbetroffenen betreuenden Elternteils abzuwenden. Ein entsprechender Referentenentwurf zu Änderungen des Sorge- und Umgangsrechts soll in Kürze vorgelegt werden.