Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung für sog. begleitete unbegleitete minderjährige Ausländer:innen im Kontext DA-Asyl

© Pixabay/Mohamed_hassan

© Pixabay/Mohamed_hassan

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 12.6.2024 seine Dienstanweisung Asyl (DA-Asyl) dahingehend geändert, dass nunmehr auch wirksam bevollmächtigte Dritte (Erziehungsberechtigte iSd § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII) unter bestimmten Voraussetzungen einen Asylantrag für minderjährige Ausländer:innen, die ohne personensorgeberechtigte Eltern nach Deutschland einreisen, stellen können. Bisher war in diesen Fällen eine wirksame Asylantragstellung nur durch eine:n gerichtlich bestellte:n Vormund:in möglich.

Die Verantwortung für die Prüfung der wirksamen Bevollmächtigung obliegt ausschließlich dem Jugendamt im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme. Hierzu verlangt das BAMF einen entsprechenden, durch das Jugendamt geprüften und bestätigten Nachweis bzw. die bestätigte Glaubhaftmachung gegenüber dem Jugendamt.

Zur Erleichterung der Prüfung der Erziehungsberechtigung für das Asylverfahren hat das DIJuF eine Checkliste für die Jugendämter erstellt, die die Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis übersichtlich zusammenfasst. Die Checkliste wird auch in JAmt 2024, 461 (Heft 9) erscheinen.