Bundeskabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 13.8.2024 im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1.1.2025 in Kraft treten. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund – wie bisher – den Ländern Geld zur Verfügung stellt, um die Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten zu verbessern. Neu sind dabei strengere Vorgaben, wofür die Länder das Fördergeld ausgeben dürfen. Der Entwurf sieht eine Reduktion von bis dato zehn auf sieben Handlungsfelder vor. Ein Schwerpunkt soll darauf liegen, das Personal in den Kitas zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Anders als bisher dürfen die Länder das Geld nicht mehr dafür nutzen, um Kita-Gebühren zu senken. Hierfür ist eine Übergangszeit bis zum 31.12.2025 vorgesehen.
Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern.