DIJuF-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 24.7.2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren vorgelegt. Neben der Einführung eines Wahlgerichtsstands zugunsten gewaltbetroffener Personen sieht der Referentenentwurf vor, dass Gerichte in Kindschaftssachen mit Gewaltbetroffenheit auch den Schutzbedarf von Kindern und des gewaltbetroffenen Elternteils ermitteln müssen. Des Weiteren soll die Vergütung für Verfahrensbeistände angepasst und ihre Stellung im Verfahren gestärkt werden. Zudem werden notwendige Anpassungen in den Verfahrensvorschriften der Familien-, Versorgungsausgleichs- und Nachlasssachen vorgeschlagen.

Das Institut begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf und nimmt zu ausgewählten Punkten Stellung. Neben konkreten Anregungen zur Verbesserung des vorliegenden Referentenentwurfs fordert das DIJuF eine zeitnahe Anpassung des materiellen Rechts, um von Gewalt Betroffene in Kindschaftsverfahren effektiv zu schützen.