Neue DIJuF-Handreichungen und erweiterte FAQ zur Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe
Im Rahmen von "JAdigital.", einem Projekt des DIJuF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) und dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim im Auftrag des BMFSFJ, wurden zwei weitere Handreichungen und neue FAQ erarbeitet.
Die Handreichungen sollen den Fachkräften in den Jugendämtern die rechtlichen Grundlagen und Entscheidungskriterien an die Hand geben, inwieweit digitale Kommunikationsformen für die Gestaltung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden können. Konkret befassen sich die neuen Handreichungen mit den beiden Fragen: Wie entscheide ich als Fachkraft im Jugendamt, ob eine ambulante Hilfe zur Erziehung (auch) digital erbracht wird? Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn mit Adressat:innen per Messenger kommuniziert wird?
Im Juli 2024 hat das DIJuF eine erste Handreichung mit einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Sie ist eine Kurzfassung einer ausführlichen Rechtsexpertise des Instituts, die 2023 im Rahmen von "JAdigital." entstanden ist.
Unter dem Handlungsfeld "Digitalisierung" auf der DIJuF-Website finden sich zudem neue FAQ zu diesem Themenfeld. Die neu hinzugefügten FAQ betreffen den digitalen Schutzauftrag und digitale Heimplatzbörsen in den stationären Hilfen zur Erziehung.