BMFSFJ legt Referentenentwurf für Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz vor

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat nun offiziell einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt und die Verbändebeteiligung eingeleitet.

Das IKJHG ist der dritte Schritt des Gesetzgebers, eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10.6.2021 in Kraft getreten ist, wurden erste Vorbereitungen der "Inklusiven Lösung" vorgenommen. Als zweiten Schritt wurde am 1.1.2024 die Funktion des Verfahrenslotsen eingeführt.

Der dritte Schritt sieht nun die Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe an alle jungen Menschen mit Behinderungen im Jahr 2028 vor. Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung und der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe zusammengeführt, um eine ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen, mit und ohne Behinderung, zu ermöglichen. Der Entwurf sieht weiterhin insbesondere die Stärkung der Rolle der Verfahrenslotsen, Regelungen zur Finanzierung inklusiver Angebote, die Anpassung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie eine Länderöffnungsklausel vor, um Ländern mit spezifischen Herausforderungen mehr Zeit für die Umstellung ihrer Verwaltungssysteme einzuräumen.

Fachkreise und Verbände haben Gelegenheit, bis zum 2.10.2024 zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Das DIJuF wird eine Stellungnahme abgeben und bei der Besprechung des Entwurfs am 8.10.2024 im BMFSFJ vertreten sein. Das Gesetzgebungsvorhaben, das unter dem Vorbehalt der abschließenden Ressortabstimmung steht, bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Das DIJuF hat sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess und die einhergehende Diskussion eingebracht und 2023 zwei fachliche Hinweise zu den gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Inklusiven SGB VIII veröffentlicht. Beide Hinweise sind zusammengeführt erschienen in JAmt 2024, 71.