Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Nach einer umfangreichen Evaluierung des Vergütungssystems hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern vorgelegt. Mehrere Berufsgruppen sollen ab 1.1.2026 eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer:innen, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger:innen. Die Vergütungssätze sollen um durchschnittlich 12,7 % erhöht werden. Für ehrenamtliche Betreuer:innen sowie ehrenamtliche Vormünder ist ebenfalls eine Anhebung der Aufwandspauschalen vorgesehen.  

Zugleich soll mit dem Gesetz das System der Fallpauschalen für berufliche Betreuer:innen grundsätzlich neu gestaltet werden. Künftig soll es insbesondere nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe statt 60 einzelne Vergütungstatbestände geben. Dadurch soll auch eine Entlastung der Betreuungsgerichte erreicht werden, die aktuell bei der Vergütungsfestsetzung zT massiv überlastet sind.

Zuletzt wurde mit dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.6.2019 (BGBl. 2019 I, 866) die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegte pauschalierte Vergütung für berufliche Betreuer:innen durchschnittlich um 17 % angehoben. Zum Ausgleich der Inflation seit 2022 wurde mit dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 391) zum 1.1.2024 als vorübergehende Zwischenlösung eine monatliche Sonderzahlung eingeführt, die zum 31.12.2025 ausläuft.

Interessierte Kreise haben Gelegenheit, bis zum 25.10.2024 Stellung zu nehmen.