Bundesrat stimmt weiterentwickeltem KiTa-Qualitätsgesetz zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.10.2024 dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zugestimmt, nachdem der Bundestag bereits am 10.10.2024 grünes Licht gegeben hatte. Damit kann es zum 1.1.2025 in Kraft treten.
Der Bund wird den Ländern weiterhin Geld zur Verfügung stellen, um die Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten zu verbessern und bundesweite Standards zu schaffen. Neu sind dabei strengere Vorgaben, wofür die Länder die rd. 4 Mrd. EUR in den nächsten zwei Jahren ausgeben dürfen. Das Gesetz sieht eine Reduktion von bis dato zehn auf sieben Handlungsfelder vor. Anders als bisher dürfen die Länder das Geld etwa nicht mehr dafür nutzen, um Kita-Gebühren zu senken. Hierfür ist eine Übergangszeit bis zum 31.12.2025 vorgesehen.