Ende der Regierungskoalition – Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe
Der am 6.11.2024 verkündete Bruch der Regierungskoalition hat weitreichende Folgen für die diversen Gesetzesvorhaben, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in dieser Legislaturperiode vorgesehen hatten. Dies betrifft nicht nur, jedoch im Besonderen das geplante Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG). Der Referentenentwurf hierzu sollte ursprünglich am 6.11.2024 in der 118. Sitzung des Kabinetts und am 20.12.2024 in den Bundestag eingebracht werden. Das Protokoll der Sitzung zeigt, dass dieser nicht (mehr) im Kabinett besprochen wurde.
Ebenfalls betroffen vom Regierungs-Aus ist die umfassende Modernisierung des Kindschafts-, Unterhalts- und Abstammungsrechts, zu dem das BMJ noch am 25.10.2024 erste Entwürfe mit den Ländern besprochen hatte. In der Schwebe befinden sich ua auch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, für das seit Juli dJ ein Referentenentwurf des BMJ vorlag, und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Zu diesem fand am Montag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt, nachdem am 11.10.2024 im ersten Durchgang im Bundestag darüber beraten wurde.
Angesichts der politischen Lage ist es ungewiss, wie es mit diesen Gesetzesvorhaben weitergeht. Auf unserer Website und über LinkedIn halten wir Sie auf dem Laufenden.