DIJuF-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gewalthilfegesetzes

© iStock/Nathanael Kiefer

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat trotz des Bruchs der Regierungskoalition am 18.11.2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) vorgelegt. Kernelement des Entwurfs ist die bundesweite Absicherung des kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Personen über die Einführung eines subjektiven Rechtsanspruchs auf diesen Zugang bei Gewaltbetroffenheit.

Am 19.11.2024 hatten Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Vizepräsident des Bundeskriminalamts Michael Kretschmer in Berlin das erste Lagebild "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" in Berlin vorgestellt. Es präsentiert erstmals Zahlen aus verschiedenen Datenquellen und zeigt umfassend auf, dass Frauen und Mädchen in Deutschland auf vielfältige Weise täglich Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind.

In der Hoffnung, dass das Gesetz, dessen Regelungen ganz überwiegend vom Institut befürwortet werden, noch in dieser Legislatur beschlossen oder zeitnah in der nächsten Legislatur wieder aufgenommen wird, hat das DIJuF hierzu Stellung genommen.

Das BMFSFJ beabsichtigt, den Referentenentwurf noch im November zur Beschlussfassung im Bundeskabinett vorzulegen und anschließend in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einzutreten.

UPDATE 27.11.2024: Der Referentenentwurf wurde am 27.11.2024 vom Bundeskabinett beschlossen.