Änderung des Mindestunterhalts für 2025 und 2026
Bundesjustizminister Volker Wissing hat eine Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 3.12.2015 (BGBl. I, 2188), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 29.11.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 330) geändert worden ist, angeordnet:
Ab 1.1.2025 beträgt der monatliche Mindestunterhalt minderjähriger Kinder 482/554/649 EUR. Ab 1.1.2026 steigt er erneut sehr leicht an auf 486/558/653 EUR (jew. erste/zweite/dritte Altersstufe gem. § 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1–3 BGB). Dies wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Erhöhung des Kindergelds steht noch aus.