Änderungen im Regierungsentwurf des IKJHG

© iStock/Govindanmarudhai

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Der am 27.11.2024 veröffentlichte Regierungsentwurf (RegE) des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG) enthält einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf, ua:   

  1. Aufnahme des Rechts junger Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe in § 1 Abs. 1 SGB VIII  
  2. keine Anspruchsinhaberschaft von Jugendlichen auf Hilfen zur Erziehung, die außerhalb des Elternhauses erbracht werden 
  3. verbesserte Formulierung der Anspruchsvoraussetzungen von Eingliederungshilfeleistungen, aber Einführung von Ermessensleistungen
  4. regelmäßige, dem Bedarf im Einzelfall entsprechende Überprüfung und Fortschreibung der Hilfe- und Leistungsplanung
  5. Normierung eines Anspruchs auf Vergütung des Leistungserbringers gegen den öffentlichen Träger
  6. Rechtsweg-Zuweisung für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe zu den Sozialgerichten

Eine ausführliche Übersicht zu den wesentlichen Änderungen sowie eine erste Einschätzung des DIJuF finden Sie unten stehend.

Aus Regierungskreisen wird unter Vorbehalt folgender Zeitplan angestrebt:

  • in der Woche vom 2.12.2024: Befassung Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen mit dem RegE
  • 4.12.2024: Beratung des RegE im Ausschuss Frauen und Jugend im Bundesrat
  • möglichst noch vor 24.12.2024: 1. Lesung im Deutschen Bundestag (ggf. auch 16./17.1.2025)
  • 20.12.2024: 1. Lesung im Bundesrat 
  • bis 8.1.2025: Gegenäußerung der Bundesregierung
  • 27.1.2025: Anhörung im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag
  • 29.1.2025: Abschluss im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag
  • 31.1.2025: 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag

Ob angesichts des engen Zeitplans und der politischen Lage das IKJHG noch in dieser Legislatur verabschiedet werden kann, bleibt jedoch nach wie vor unsicher.