DIJuF-Leitfaden zu Aufenthaltsermittlungen im Ausland

Das DIJuF hat für die Fachkräfte der Beistandschaft und der UV-Stellen einen Leitfaden veröffentlicht, wie sie den Aufenthaltsort des Putativvaters bzw. Unterhaltspflichtigen (m/w/d) im Ausland ermitteln können.

Eine zustellungsfähige Adresse ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vaterschaftsfeststellung und/oder Unterhaltsdurchsetzung. Der Leitfaden zeigt die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens bei der Aufenthaltsermittlung auf und enthält Musteranträge sowie relevante Adressen. 

Förmliche Einzelaufträge an das DIJuF zur Aufenthaltsermittlung werden aufgrund der geringen Nachfrage und einer Kosten-Nutzen-Abwägung zum 1.1.2025 eingestellt. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, das DIJuF mit einer Unterhaltsrealisierung einschließlich der Aufenthaltsermittlung zu beauftragen.