Erhöhung des Kindergelds und Anpassung der Düsseldorfer Tabelle
Ab 1.1.2025 beträgt das Kindergeld 255 EUR pro Monat für jedes Kind. Die Erhöhung um 5 EUR wurde mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I, Nr. 449) beschlossen. Ebenfalls zum 1.1.2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 auf 25 EUR pro Monat für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt nunmehr 297 EUR pro Monat.
Die am 29.11.2024 veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle zum Mindestunterhalt für 2025 wurde entsprechend vom Oberlandesgericht Düsseldorf angepasst und erneut veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergelds zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern.