IKJHG wird nicht mehr in dieser Legislatur verabschiedet

© istock/EyeEm Mobile GmbH

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Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) hat keine Chance mehr auf Verabschiedung. Da eine erste Lesung im Bundestag bisher nicht stattgefunden hat, dieser bis zur Wahl nur noch zu eineinhalb Sitzungswochen zusammenkommt, der Familienausschuss noch angehört werden und zudem der Bundesrat zustimmen muss, reicht die Zeit schlicht nicht mehr. Selbst wenn es technisch irgendwie möglich gewesen wäre, ist zu bezweifeln, dass die Länder ohne weitere Verhandlungen zugestimmt hätten. In seiner Stellungnahme vom 20.12.2024 hatte der Bundesrat ua eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten gefordert.

Es ist bitter, dass ein so breit getragener Entwurf so kurz vor dem Ziel scheitert. Positiv gewendet wird dadurch jedoch Zeit gewonnen, nachzubessern: Dass das Recht betreffend die Vereinbarungen über die Qualität und Finanzierung von Jugendhilfeleistungen nicht modernisiert wurde, war für viele freie Träger ein schwerer Mangel des Entwurfs und könnte in einem neuen Entwurf nun mit aufgegriffen werden. Gleiches gilt für die gerade von Selbstvertretungsorganisationen erhobene Forderung, endlich Kinder und Jugendliche selbst zu Inhabern des Anspruchs auf Hilfen zur Erziehung zu machen. Mit mehr Zeit könnten vielleicht auch die kritischen Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen gewonnen und eine Lösung für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen, die das Gesetz ja umsetzen müssen, gefunden werden.

Die guten Ansätze und der mühsam erarbeitete Konsens sollten auf jeden Fall nicht zu tief in Schubladen verschwinden. Junge Menschen und Fachpraxis warten schon viel zu lang auf ein Inklusives SGB VIII.