Rechtsexpertise zur kommunalen Armutsprävention im Rahmen des NAP-Prozesses

© BMFSFJ

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Das Bundeskabinett hat am 29.1.2025 die Stellungnahme der Bundesregierung zum Ersten Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" (NAP) beschlossen. Die Stellungnahme der noch amtierenden Bundesregierung stellt die umfangreichen Maßnahmen und Prozesse des Bundes vor, mit denen der Zugang zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum für benachteiligte Kinder und Jugendliche verbessert werden soll. Sie ist insofern als Auftrag für die künftige Regierung formuliert.

Im ersten NAP-Fortschrittsbericht wird das Schwerpunkthema kommunale Armutsprävention behandelt. Dieses wurde mit dem NAP-Ausschuss, dem Katharina Lohse (Fachliche Leiterin des DIJuF) angehört, abgestimmt und eine praxisbezogene und eine juristische Expertise als Grundstein für die weitere Auseinandersetzung mit dem Thema im NAP-Prozess beauftragt. Unter dem Titel "Kommunale Armutsprävention und der Beitrag des Rechts" haben Dr. Thomas Meysen (SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies), Katharina Lohse und Julia Tölch (DIJuF) die juristische Expertise zu Potenzialen und Grenzen des Rechts in der kommunalen Armutsprävention für Kinder umgesetzt.

Der Nationale Aktionsplan wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union um.