Bundesrat beschließt Gewalthilfegesetz

© iStock\Achim Schneider
In seiner Plenarsitzung am 14.2.2025 hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) zugestimmt, nachdem der Bundestag diesen am 31.1.2025 in 2./3. Lesung beschlossen hatte. Das GewHG stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen und Kinder einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Es konkretisiert insofern staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt tritt am 1.1.2032 in Kraft. Damit soll den Ländern ausreichend Zeit gewährt werden, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Der Bund wird sich mit 2,6 Milliarden EUR an den entstehenden Kosten beteiligen.