Aktualisierte DIJuF-Materialien zur elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern nach deutschem und ausländischem Recht

© iStock/romrodinka

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Das DIJuF hat die Niederschrift über die Belehrung zur elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern im Zusammenhang mit der Beurkundung von Sorgeerklärungen aktualisiert. Hintergrund ist die Modernisierung des deutschen Ehe- und Geburtsnamensrechts. Die neuen Regelungen erweitern die Wahlmöglichkeiten und erleichtern Namensänderungen. Das Gesetz tritt zwar erst am 1.5.2025 in Kraft, die Verwendung der aktualisierten Belehrung ist aber bereits ab sofort angezeigt. Das Muster ist auf Deutsch, Englisch, Französisch und Hocharabisch verfügbar.

Ebenfalls aktualisiert wurde eine tabellarische Aufstellung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern nach ausländischem Recht. Sie umfasst 30 Länder inner- und außerhalb der EU und soll eine erste Hilfestellung und Orientierung für die Tätigkeit des Jugendamts in diesen Fällen geben. Die Tabelle beschränkt sich auf die Frage des gemeinsamen Sorgerechts nicht verheirateter Eltern bei Geburt des Kindes kraft Gesetzes.