Bundesrat beschließt UBSKM-Gesetz

© iStockphoto.com/Achim Schneider

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Der Bundesrat hat am 21.3.2025 dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) zugestimmt, nachdem es am 31.1.2025 im Bundestag beschlossen wurde. Durch das UBSKM-Gesetz wird das Amt einer bzw. eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen und der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem wird eine regelmäßige Berichtspflicht des UBSKM-Amts gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. Mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), vormals die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), erhält eine Bundesbehörde den gesetzlichen Auftrag, bundesweit die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs auszubauen.