Bundesrat beschließt Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung

Der Bundesrat hat am 21.3.2025 beschlossen, dem vom Bundestag am 31.1.2025 verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) zuzustimmen. Das Gesetz führt ein neues Vergütungssystem für rechtliche Betreuer:innen ein und erhöht die Vergütungssätze. Künftig wird es ein zweistufiges System mit jew. acht Fallpauschalen auf Basis einer Grund- und einer Qualifikationsstufe statt 60 einzelne Vergütungstatbestände geben. Dadurch soll auch eine Entlastung der Betreuungsgerichte erreicht werden, die aktuell bei der Vergütungsfestsetzung zT massiv überlastet sind. Für berufsmäßige Vormünder, Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger:innen bleibt das bisherige Vergütungssystem erhalten. Ihre Vergütung wird ebenfalls inflationsbedingt zum 1.1.2026 um durchschnittlich 12,7 % angehoben.