Das sieht der Koalitionsvertrag für die Kinder- und Jugendhilfe und das Familienrecht vor

© Pixabay/adil photos

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Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD haben am 9.4.2025 einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgelegt.  

Das 150 Seiten umfassende Papier enthält insbesondere folgende Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: 

  • Künftige Eltern können auf ein höheres Elterngeld hoffen, Pflegeeltern sollen ebenfalls Elterngeld erhalten.
  • In den Neu- und Ausbau und die Sanierung von Kitas sowie in den Ganztagsausbau soll investiert werden. Zudem sollen eine duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens eingeführt und die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas vereinfacht werden. Sprach- und Startchancen-Kitas sollen stärker gefördert werden. Dafür sorgen soll ein Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG), das das KiTa-Qualitätsgesetz ablösen wird.
  • Eine umfassende Lösung für das Problem Kinderarmut, wie sie die Ampel-Koalition mit der gescheiterten Kindergrundsicherung versucht hatte, sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Betroffene Kinder sollen über eine Teilhabe-App besseren Zugang zu besonderen schulischen Angeboten sowie Sport, Musik, Kultur und sonstigen Freizeitangeboten bekommen.
  • Zur Unterstützung der Schulen durch multiprofessionelle Teams sollen individuelle Leistungen der Sozialgesetzbücher, die der Förderung in der Schule dienen, für die Zusammenfassung zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen geöffnet werden (Pooling).
  • Generell verspricht sich die angehende Regierung Vorteile für Familien durch Digitalisierung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen "Ende-zu-Ende" digitalisiert werden. Zudem soll ein übergreifendes digitales Portal für alle Familienleistungen entstehen, über das die Familien erfahren, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie sie erhalten.
  • Im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen sollen die Frühen Hilfen aufgestockt und modellhaft erprobt werden, wie sie auf Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren ausgeweitet werden können.
  • Unterhaltssäumige Elternteile sollen künftig härter sanktioniert werden können, zB durch Führerscheinentzug. Gleichzeitig sollen Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, entlastet werden, indem das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf diesen Vorschuss angerechnet wird.
  • Bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes ist geplant, eine Expertenkommission einzusetzen, um eine Strategie für "Kinder-und Jugendschutz in der digitalen Welt" zu erarbeiten. Zudem soll eine Strategie zur mentalen Gesundheit für junge Menschen mit den Schwerpunkten Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen entwickelt werden.
  • CDU, CSU und SPD wollen sich dafür einsetzen, dass auch gewerbliche und gemeinnützige Anbieter außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Des Weiteren soll eine Bundesförderung von Childhood-Häusern etabliert werden.
  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) soll als zentrales Finanzierungsinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit des Bundes um 10 % besser ausgestattet und in Orte der Jugendarbeit und Familienzentren investiert werden.
  • Das Ziel der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozesses weiterverfolgt werden.
  • Die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan soll fortgesetzt werden.
  • Das erst im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags soll nicht abgeschafft, jedoch bis spätestens Mitte 2026 evaluiert werden, mit einem besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.
  • Angesichts der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen hinsichtlich des Jugendstrafrechts umfasst.
  • Der Unterhaltsvorschuss sowie die Kinder- und Jugendhilfe sollen der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet werden. 

Im Familienrecht sieht die von Schwarz-Rot angestrebte nächste Bundesregierung ua folgende Änderungen vor:

  • Bei der Reformierung des Familienrechts und des Familienverfahrensrechts soll das Wohl des Kindes Leitgedanke sein. Häusliche Gewalt soll als Kindeswohlgefährdung im Sorge- und Umgangsrecht zulasten der Gewalt ausübenden Person maßgeblich berücksichtigt werden. Künftige Änderungen im Unterhaltsrecht sollen nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen. Zudem wird eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht angestrebt.
  • Das Abstammungsrecht, das noch in der zuständigen Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutiert wurde, findet keine Erwähnung im Koalitionsvertrag.
  • Lediglich die sog. missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen sollen künftig wirksam unterbunden werden.
  • Das Namensrecht soll vereinfacht werden.
  • Das Betreuervergütungsgesetz soll zeitnah evaluiert und eine Reform der Vergütungsstruktur verabschiedet werden.

Hinsichtlich der Migration bleibt das Grundrecht auf Asylrecht unangetastet. Jedoch soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte befristet für zwei Jahre ausgesetzt werden.

Bekanntgegeben wurde zudem, dass die Themen Bildung und Schule künftig im Familienministerium angesiedelt sein werden. Während das Justizministerium an die SPD geht, soll das Familienministerium erstmals nach über zehn Jahren wieder von der CDU geführt werden. Noch sind die Namen der zukünftigen Kabinettsmitglieder nicht bekannt. Zu den in der Presse kursierenden aussichtsreichsten Kandidatinnen für das Familienministerium zählen insbesondere Karin Prien (schleswig-holsteinische Bildungsministerin) und Silvia Breher (stellv. CDU-Vorsitzende).

Die Gremien von CDU/CSU bzw. die Parteimitglieder der SPD müssen dem Koalitionsvertrag noch zustimmen. Das Ergebnis des Mitgliedervotums der SPD wird für den 30.4.2025 erwartet.