DIJuF-Synopse zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

© iStock.com/Yazid Nasuha

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Das DIJuF hat eine Synopse zu den Änderungen erstellt, die sich durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) im SGB VIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ergeben. Die Änderungen im SGB VIII (s. Art. 2) treten am 1.7.2025 in Kraft, die Änderungen im KKG (s. Art. 3) am 1.1.2026.

Neben den Änderungen im SGB VIII und im KKG, die insbesondere Akteneinsichts- und Auskunftsrechte sowie die telefonische Beratung im medizinischen Kinderschutz betreffen, wird durch das vorliegende Gesetz das “Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG)” am 1.7.2025 in Kraft gesetzt (s. Art. 1). Durch das UBSKMG wird das Amt einer bzw. eines Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen geschaffen (UBSKM) und der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat sowie die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zudem wird eine regelmäßige Berichtspflicht des UBSKM-Amts gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt. Zur Verbesserung des präventiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung soll das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Ländern bundeseinheitliche Angebote, Materialien und Medien entwickeln, die insbesondere Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe sensibilisieren, aufklären und qualifizieren sollen. Diese Regelung tritt jedoch erst zum 1.1.2026 in Kraft.

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen am 31.1.2025 verabschiedet und der Bundesrat am 21.3.2025 zugestimmt. Dem Gesetz waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Durch den Bruch der Ampelkoalition im November 2024 war ungewiss, ob es noch in der 20. Legislaturperiode verabschiedet werden würde.