Ganztagsbetreuung: Vermittlungsausschuss erzielt Einigung

Die Einigung zur Ganztagsförderung sieht ua vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 %, statt 50 %, am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Neu vorgesehen sind Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden. Am 7.9.2021 soll der Bundestag über den Vorschlag entscheiden (Meldung vom 6.9.2021).