Amtliche Formulare für die Zwangsvollstreckung
Fachkräfte der Sachgebiete Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss müssen häufig Unterhaltsforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung realisieren. Insbesondere für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie den Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher:in sind amtliche Formulare verpflichtend.
Die seit 2022 existierenden Formulare für die Zwangsvollstreckung wurden durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2024 mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (BGBl. 2024 I Nr. 203 vom 21.6.2024) weiterentwickelt. Diese ist am 1.9.2024 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die alten Formulare aus 2022 läuft zum 1.10.2025 aus. Ab dann müssen die neuen Formulare genutzt werden.
Ausführlichere Informationen zu den neuen Formularen aus Sicht der Unterhaltsvollstreckung finden sich in JAmt, 2024, 448 (Teil I) und 520 (Teil II), abrufbar über KiJuP-online. Das DIJuF begleitet die Umstellung zudem mit Seminaren, in denen die Formulare ausführlich dargestellt und die Seminarteilnehmer:innen befähigt werden, diese rechtssicher auszufüllen.