Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Überblick

© Pixabay/jacshenderson

© Pixabay/jacshenderson

Am 1.7.2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 8.4.2025) in Kraft. Es beinhaltet neben dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz (UBSKMG), mit dem das Amt des oder der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) verstetigt und ausgestaltet wird, auch Neuregelungen im SGB VIII und im KKG. 

Der aktuelle JAmt-Beitrag von Dr. Janna Beckmann und Katharina Lohse (beide DIJuF) erläutert kompakt die für die Kinder- und Jugendhilfe entscheidenden Neuregelungen und geht insbesondere auf die Umsetzungsaufgaben für die Jugendämter in den Bereichen "Aktenaufbewahrung" und "Qualitätsentwicklung" ein.