DIJuF-Hinweise zum RefE eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 9.7.2025 einen Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung an ausgewählte Verbände und Fachkreise mit der Gelegenheit zur Stellungnahme versandt. Der RefE sieht vor, dass im Rahmen der Zwangsvollstreckung künftig mehr Dokumente als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Der elektronische Rechtsverkehr soll dadurch gestärkt werden, was sehr zu begrüßen ist. In seinen Hinweisen schlägt das DIJuF vor, die für Verbraucherzentralen und Inkassounternehmen vorgesehenen Verfahrenserleichterungen hinsichtlich des Vollmachtsnachweises auf Behörden zu erweitern.

Der RefE greift ein Vorhaben auf, das in der 20. Legislaturperiode wegen deren vorzeitigen Endes der Diskontinuität anheimgefallen ist (s. BT-Drs. 20/11310). Der Inhalt des Vorhabens ist im Wesentlichen unverändert geblieben.