RefE zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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Um Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 22.8.2025 einen Referentenentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorgelegt. Nach dem Entwurf sollen die Familiengerichte Gewalttäter auch in Umgangsverfahren zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Um Gefährdungen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen besser abschätzen zu können, sollen Familiengerichte außerdem künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Ferner sollen die sogenannte Täterarbeit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und die Verpflichtung zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings möglich sein.