Aktualisierte DIJuF-Länderinformation zur Unterhaltsgeltendmachung in Dänemark nach Beitritt zum HUÜ 2007

© Pixabay

© Pixabay

Am 1.10.2025 ist Dänemark dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ 2007) beigetreten. Somit steht eine neue Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme behördlicher Verfahrenshilfe (Unterstützung durch die Zentralen Behörden) bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhalt in Dänemark zur Verfügung (zur behördlichen Verfahrenshilfe s. DIJuF/Jäger-Maillet Themengutachten TG-1283, Stand: 7/2025, Frage 14, 15). Für die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Unterhaltstitel in Dänemark bedeutet dies, dass nach wie vor der Unterhaltstitel und die Entscheidungsauszüge gem. Anh. I bis IV EuUnthVO als Vollstreckungsunterlagen vorzulegen sind. Für die Beantragung behördlicher Verfahrenshilfe gem. Art. 10 HUÜ 2007, §§ 7 ff. AUG ist allerdings ab jetzt das von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht empfohlene Antragsformular auf "Anerkennung oder Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung" von der Website des Bundesamts für Justiz (BfJ) zu verwenden. 

Die überarbeitete DIJuF-Länderinformation zur Unterhaltsgeltendmachung in Dänemark ist ab sofort auf KiJuP-online abrufbar.